Bezirkskönigsschießen

Der Deutsche Schützenbund und der Rheinische Schützenbund haben sich in ihren Satzungen neben Anderem „die Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums“ zum Ziel gesetzt. In Verwirklichung dieser Absicht schießt der Deutsche Schützenbund seit 1976 einen Bundeskönig, der aus den Landeskönigen ermittelt wird, und der Rheinische Schützenbund seit 1977 einen Landeskönig, der aus bis 2001 aus den Bezirkskönigen und seit 2002 aus den Bezirks- und Kreiskönigen ermittelt wird, aus.

Der Schützenbezirks 08 schießt seit 1981 einen Bezirkskönig und seit 2002 die Kreiskönige aus, die aus den Vereinskönigen ermittelt werden.

Die Bewertung erfolgt nicht nach Ringen, sondern mittels Teilerwertung. Landeskönig/in wird der Schütze/die Schützin mit dem kleinsten Teilerwert (bester Zentrumstreffer). Der König mit dem kleinsten Teilerwert, aller Schützen aus dem Bezirk, ist Bezirkskönig. Der Schütze mit dem nächstkleineren Teilerwert, aus dem Kreis 081 bzw. dem Kreis 082, ist Kreiskönig 081 bzw. 082. Bei Teilergleichheit wird der nächstniedrigste Teiler gewertet. Bei Pistolenschützen ist der Teiler durch den Divisor 2,5 zu teilen.

Nach einer fünf minütigen Vorbereitungszeit werden in der Schießzeit von 30 Minuten 20 Schuss (ohne Probeschüsse) auf Luftgewehr-/Luftpistolenscheiben, ein Schuss pro Scheibe, abgegeben.

Unter den gleichen Bedingungen wird auch das Jugendkönigsschießen durchgeführt. Der Deutsche Schützenbund führt seit 2001 und der Rheinischen Schützenbund sowie der Schützenbezirk 08 führen seit 1991 das Jugendkönigsschießen durch.