Veranstwortliche Aufsichtsperson

Befähigung zur Verantwortlichen Aufsichtsperson gem.
§§ 27 WaffG, 10 und 11 AWaffV für Gewehr und Pistole.

Voraussetzungen: Nachweis Waffensachkunde für
Sportschützen im Sinne des § 7 WaffG und der AWAffV ab
2003, absolviert bei einem anerkannten Schießsportverband

Samstag 05.10.2019 Beginn: 09:00 bis ca. 18:00 Uhr
Sonntag 06.10.2019 Beginn: 09:00 bis ca. 16:00 Uhr

 

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